Hilfsmittel-Leihpool für Studierende des KIT mit Sehschädigung

Viele sehgeschädigte Studierende besitzen zu Studienbeginn keine oder eine nur unzureichende Hilfsmittelausstattung. Ausländische sehgeschädigte Studierende haben ohne Deutsche Staatsbürgerschaft keinerlei Möglichkeit, sich von Sozialträger oder dem Gesundheitssystem eine Hilfsmittelausstattung finanzieren zu lassen.

Außerdem muss, wenn Hilfsmittel im Studienablauf ausfallen, schnell und unkompliziert Abhilfe geschaffen werden. Hierfür unterhält das SZS einen Leihpool. Bei Bedarf können Hilfsmittel ausgeliehen werden. In erster Linie sind dies mobile Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Studierende mit Notebooks, Großschrift, Screenreadern, Kamerasystemen und Braille-Zeilen.

Die Startfinanzierung erfolgt aus Mitteln der Qualitätssicherung. Hier werden Projekte und Vorhaben unterstützt, welche die Nachhaltigkeit für Forschung und Lehre und deren Weiterentwicklung absichern.

Laufzeit

01.04.2013 - 31-03.2014