Nachteilsausgleich in Klausuren für Studierende mit Sehbeeinträchtigung: Informationen für Lehrende und Studierende
Ablauf von Klausuren mit Nachteilsausgleich in Zusammenarbeit mit ACCESS@KIT
Für Studierende mit Blindheit oder Sehbehinderung werden im Rahmen des Nachteilsausgleichs Klausuren individuell an deren Sehbeeinträchtigung angepasst. ACCESS@KIT bereitet diese entsprechend auf. Die vom ACCESS@KIT unterstützten Studierenden setzen sich immer zuerst persönlich mit dem/der jeweiligen Verantwortlichen der Prüfung in Verbindung und klären die Prüfungsmodalitäten (z. B. schriftlich oder mündlich). Sobald dies geklärt ist, sollte das ACCESS@KIT informiert werden.
Hier bitten wir die jeweiligen Verantwortlichen, sich mit ACCESS@KIT in Verbindung zu setzen, um die internen Formalitäten zu klären (Ablauf, Dauer, Datenübermittlung, auch ob der/die Studierende bei ACCESS@KIT bekannt ist).
Bitte Anfragen direkt an die E-Mail-Adresse material∂access.kit.edu richten. Die E-Mails werden von mehreren Mitarbeitenden des ACCESS@KIT gelesen, damit Anfragen möglichst rasch beantwortet werden können. Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Klausuren und Prüfungen ist Dr. Thorsten Schwarz (0721/608-46888) und vertretungsweise Dr. Karin Müller (0721/608-46951). Susanne Schneider (0721/608-41937) unterstützt bei der Organisation der Klausuren.
Klausuren werden immer nur in Absprache mit dem/der jeweiligen Verantwortlichen der Institute dem ACCESS@KIT übergeben, umgesetzt und in der Regel in den Räumlichkeiten des ACCESS@KIT durchgeführt (hier stehen notwendige Hilfsmittel, wie z.B. Braillezeilen oder Vergrößerungsgeräte zur Verfügung).
Folgende Informationen werden benötigt:
- Prüfungsname bzw. Prüfung zur Vorlesung XY inkl. Name/Kontakt des Verantwortlichen
- Datum, Uhrzeit und Dauer (Nachteilsausgleich bzw. Zeitverlängerung wird von ACCESS@KIT berücksichtigt)
- Aufsicht während der Klausur (Name, Kontakt)
- Originalversion der Klausur (Word, LaTeX, inklusive Grafikdateien o.ä.), damit Schriftart, -größe, Grafiken oder Tabellen an die jeweiligen Seheinschränkung der Studierenden angepasst werden können
- Klärung, wie die Dokumente sowohl zu ACCESS@KIT als auch im Anschluss zurück zum jeweiligen Institut übermittelt werden
Umzusetzende Klausuren sollten spätestens drei Werktage vor dem Klausurtermin in digitaler Originalversion bei uns abgegeben werden. In Ausnahmefällen geht es in Absprache auch schneller.
ACCESS@KITgarantiert, dass keine Informationen herausgegeben werden und die Unterlagen nur von ACCESS@KIT-Mitarbeitenden selbst umgesetzt und unter Verschluss aufbewahrt werden.
Die Klausur wird in der Regel in den Räumen von ACCESS@KIT unter Aufsicht einer vom jeweiligen Institut gestellten Person zeitgleich mit der offiziellen Klausur geschrieben. Die Studierenden mit Sehschädigung erhalten eine Schreibzeitverlängerung in Abhängigkeit ihrer Einschränkungen, des Umfangs und der Komplexität der Klausur in Rücksprache mit den Verantwortlichen von 50% bis 100%.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.